Haben Sie schon einmal genau auf die Mitteilung der gesetzlichen Rentenversicherung geschaut? Kennen Sie die Höhe Ihres Rentenanspruchs im Falle einer Erwerbsunfähigkeit? Können Sie sich vorstellen, von dieser Rente zu leben bzw. Ihre Familie zu versorgen?

Wenn Sie diese Frage mit einem eindeutigen Nein beantworten, informieren Sie sich schnell, welche Absicherung eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet.

Wer von seinem Arbeitseinkommen lebt, sollte rechtzeitig über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente kann nur einen Teil Ihres Einkommens abdecken. Die Beitragshöhe ist abhängig vom Alter, vom Gesundheitszustand und vom Beruf. Aus diesem Grund ist es wichtig, eine Berufsunfähigkeitsversicherung so früh und so gesund wie möglich abzuschließen. Wir haben die wesentlichen Informationen für Sie zusammengestellt.

Wer benötigt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Vor allem für Beschäftigte, die körperlich schwere Tätigkeiten ausüben, ist das Arbeiten bis zum Renteneintrittsalter oft nicht möglich. Auch Arbeitnehmer im Büro sind vor einer Berufsunfähigkeit nicht gefeit. Wer neben dem Arbeitseinkommen keine anderen Einkünfte hat, sollte für den Wegfall des Einkommens frühzeitig vorsorgen. Eine BU-Versicherung hilft, die Differenz zwischen dem Arbeitseinkommen und der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente auszugleichen. Die BU-Versicherung zahlt im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eine monatliche Rente.

Wann gilt ein Arbeitnehmer als berufsunfähig?

Die Berufsunfähigkeit ist im § 172, Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Als berufsunfähig gilt eine Person, die aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder eines mehr als altersbedingten Kräfteverfalls nicht mehr uneingeschränkt in der Lage ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf auf Dauer zu verrichten.

Nach Paragraf 172, Absatz 3 des VVG ergibt sich für Versicherer die Möglichkeit, die Leistung einzuschränken, wenn neben der zuletzt ausgeübten Tätigkeit ein anderer, der Ausbildung und den Fähigkeiten entsprechender Beruf ausgeübt werden kann.

Die Begriffe Krankheit und Unfall sind eindeutig. Dagegen verbindet sich mit der Kategorie des "mehr als altersbedingten Kräfteverfalls" ein höherer Erläuterungsbedarf. Eine BU-Versicherung zahlt dann, wenn der Arbeitnehmer zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Zum Nachweis müssen Versicherte eine Vielzahl von Unterlagen bei der Versicherungsgesellschaft einreichen. Dazu gehören neben Arztberichten auch detaillierte Beschreibungen der Tätigkeit. Die Einkommenshöhe spielt bei der Bewilligung der monatlidechen BU-Rente keine Rolle. 

Was leistet die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung?

Wer langfristig erwerbsunfähig ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung. 

Voraussetzungen:

  • Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung in den vergangenen fünf Jahren für mindestens 36 Monate
  • Arbeitsfähigkeit von weniger als drei Stunden am Tag 

Die Höhe der Ihnen zustehenden Rente im Fall einer Erwerbsminderung können Sie der jährlichen Renteninformation entnehmen. Die Höhe entspricht selten dem tatsächlichen Bedarf. Im Gegensatz zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung nur gezahlt, wenn auch in alternativen Berufen eine Tätigkeit von mehr als drei Stunden täglich nicht möglich ist. Diese Einschränkung reduziert die Zahl der Berechtigten erheblich. Personen, die mehr als drei aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, erhalten eine anteilige Erwerbsunfähigkeitsrente. 

Die Beitragshöhe der BU-Versicherung

Die BU-Versicherung bietet Arbeitnehmern einen umfassenden Schutz bei schweren Erkrankungen und dem Verlust der Arbeitskraft. Die Beiträge sind zum Teil sehr hoch. Für die Beitragsgestaltung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:

  • Gesundheitszustand beim Abschluss
  • Tätigkeit
  • Alter

Empfehlenswert ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für

  • junge Arbeitnehmer
  • Personen, die ihr gesamtes Einkommen aus der Erwerbstätigkeit beziehen
  • Selbstständige

Ausgeschlossen von der BU-Versicherung sind Hausfrauen und -männer sowie Personen, die bereits an einer schwerwiegenden Grunderkrankung leiden. Tumorerkrankungen, Diabetes und Epilepsie verhindern den Abschluss einer BU-Versicherung. Wir empfehlen, die Gesundheitsfragen korrekt zu beantworten. Die fehlerhafte Beantwortung von Gesundheitsfragen kann zu einer Unwirksamkeit des Vertrages führen. Das bedeutet, dass Sie im Bedarfsfall keine BU-Rente erhalten. 

Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer schwere Krankheiten, wie zum Beispiel Krebserkrankungen, absichern möchte, kann alternativ die Schwere Krankheiten Versicherung (Dread Disease Versicherung) wählen. Für diese Versicherung ist der Beruf bzw. die ausgeübte Tätigkeit nicht ausschlaggebend. Auch Hausfrauen und -männer können sich versichern.

Obwohl sich für die Schwere Krankheiten Versicherung die Bezeichnung Krebsversicherung durchgesetzt hat, versichert sie eine Vielzahl anderer Erkrankungen. Multiple Sklerose, Alzheimer, Demenz, Parkinson, Epilepsie und mehr stehen auf der Liste der versicherbaren Krankheiten. Die Schwere Krankheiten Versicherung zahlt nicht wie die BU-Versicherung eine Rente, sondern leistet eine Einmalzahlung. Sinnvoll ist, vor allem bei jungen, gesunden Berufsanfängern, die BU-Versicherung mit einer Schwere Krankheiten Versicherung zu kombinieren. 

Individuelle Beratung

Jeder Versicherte und jeder Versicherungsbedarf ist anders. Viele Anbieter bieten eine Berufsunfähigkeitsversicherung an, aber nicht jede ist für Ihre Absicherung und die Ihrer Familie geeignet. Ein Vergleich lohnt sich.

Lassen Sie sich zu Ihrem individuellen Versicherungswunsch ausführlich beraten. Wir nehmen uns ausreichend Zeit für Ihren Fall und finden die für Sie passende Lösung.

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