Es wird solange nicht darüber gesprochen bis es zum Thema wird

Sorgen Sie jetzt für den Pflegefall vor. Eine Pflegezusatzversicherung sichert Sie gegen die finanziellen Folgen bei einer auftretenden Pflegebedürftigkeit ab. Dieser private ergänzende Schutz kann teilweise durch den Pflege Bahr staatlich gefördert werden. Der Pflegezusatz wird in drei unterschiedlichen Modellen angeboten. Je nach Schweregrad der Pflege sind die Kosten, die anfallen können, sehr vielfältig. Zu den finanziellen Belastungen zählen neben den Ausgaben für das betreuende Pflegepersonal auch Hilfsmittel, die Einrichtung und vieles mehr.

In Deutschland gibt es die Pflegeversicherung, die Versicherte im Pflegefall absichern soll. Die Praxis zeigt jedoch immer wieder, dass die Leistungen der Sozialversicherung nicht ausreichen, um die finanziellen Aufwendungen vollständig abzudecken. Wer pflegebedürftig ist, muss häufig sein Eigentum verkaufen, um zu verhindern, dass die Angehörigen für die Mehrkosten aufkommen müssen. Die finanzielle Lücke, die im Falle der Pflegebedürftigkeit allzu oft auftritt, kann eine private Pflegeversicherung schließen.

Seit 2017 gibt es 5 Pflegegrade, die die Patienten abhängig von ihrem Pflegeaufwand und Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen einteilen. Über einen Antrag wird ein Gutachter beauftragt, der den entsprechenden Grad ermittelt. Die meisten Versicherer gehen bei der Pflegezusatzversicherung genauso vor und orientieren sich bei den Leistungen an dem ermittelten Pflegegrad des Versicherten. Die Ausgaben, die im Pflegefall entstehen können, beziehen sich sowohl auf die Pflegebedürftigkeit bei einem voll- oder teilstationären Aufenthalt in einem Pflegeheim, als auch auf die häusliche Pflege oder die sogenannte Kurzzeitpflege. Einige Tarife sehen vor, dass die Kosten ohne Einzelkostennachweise ausbezahlt werden. Andere erstatten die Kosten als festgelegte Summe im Nachhinein.

Die Pflegezusatzversicherung wird in drei Kategorien eingeteilt. Ihre Leistungen unterscheiden sich hinsichtlich der Kostenerstattung, der Art der Leistungen und der Bedingungen.

Pflegekostenversicherung

Sie übernimmt die tatsächlich entstandenen Kosten und wird für jeden zugeteilten Pflegegrad bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag fällig. Der Versicherte muss dafür die entsprechenden Belege aufbewahren und der Versicherung zur Verfügung stellen. Sie ist eine Ergänzung zur sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung, bei der die Pflegekosten zwar direkt übernommen werden, jedoch nicht immer in vollem Umfang.

Zu den erstattungsfähigen Leistungen in diesem Versicherungsvertrag gehören die Pflege in einem ambulanten Bereich und durch professionelles Pflegepersonal. Außerdem Hilfsmittel und notwendige Fahrten zu Ärzten, Krankenhäusern oder Tagespflegeeinrichtungen. Bei der stationären Pflege zahlt die private Vorsorgeversicherung die Transport- und Pflegekosten. Was nicht erstattet wird, sind die Kosten für Verpflegung und die eigentliche Unterbringung bei einer stationären Pflege.

Je nach Versicherungsvertrag werden einige Pflegeleistungen ausgeschlossen oder eben inkludiert. Dazu gehören die Kosten für technische Hilfsmittel, die Tages- und Nachtpflege, die zusätzliche Betreuungsleistung bei Demenzerkrankungen, die Verhinderungspflege und die vollstationäre Pflege.

Wer jetzt schon weiß, dass er auf jeden Fall professionelle Hilfe im Falle einer Pflegebedürftigkeit in Anspruch nehmen möchte, für den ist die Pflegekostenversicherung die richtige Option. Sie zahlt nichts an den Versicherten aus, aber übernimmt direkt abrechenbare Kosten. Wer vereinbarte Leistungen nicht nutzt, lässt diese verfallen.

Pflegetagegeldversicherung

Diese Versicherungsart ist sehr beliebt, denn das Pflegetagegeld ist frei verfügbar. Die Höhe dieses Tagegeldes wird vorher vereinbart, richtet sich aber nach der festgestellten Pflegestufe. Die Höhe des Tagegeldes richtet sich danach, ob die Pflege im häuslichen Umfeld und mit Hilfe von Angehörigen durchgeführt wird, oder ob professionelles Pflegepersonal beauftragt wird. Bei der Unterbringungen in einem Altenheim kommen ebenfalls unterschiedliche Höchstsätze zum Tragen.

Vor allem bei den höchsten Pflegestufen wird in den nächsten 20 bis 30 Jahren eine erhebliche Versorgungslücke auftauchen. Dann sind die Kosten für eine stationäre Pflege doppelt so teuer wie die maximalen Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung. Schon in Pflegegrad 1 liegt die Versorgungslücke im häuslichen Bereich bei rund 500€. Bei der stationären Pflege sogar bei 700€.

Bei der Pflegetagegeldversicherung wird kein Sparanteil vereinbart. Sie ist ein reiner Risikotarif, bei dem eine Einmalauszahlung nicht vereinbart werden kann. Kommt es zum Pflegefall wird die vorher vereinbarte Summe an den Versicherten ausbezahlt. Versicherte, die das Alter von 55 Jahren noch nicht überschritten haben und ohne schwerwiegende Vorerkrankungen sind, können diese Versicherung am besten abschließen.

Pflegerentenversicherung

Das frei verfügbare Geld für den Versicherten richtet sich auch bei dieser Versicherungsform an der festgestellten Pflegestufe. Die Pflegerente ist dann als Kombination aus Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, dem Todesfall und der Altersrente zu verstehen. Versicherungen haben hier den Sparvorgang mit dem Versicherungsschutz zusammengelegt. Darüber hinaus können Versicherte festlegen, ob sie im Falle einer Pflege eine monatliche Rente erhalten wollen. Diese wird aber in der Regel erst ab Pflegegrad 5 ausbezahlt.

Eine staatliche Förderung erhalten Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen durch den sogenannten Pflege-Bahr, bei dem sich der eigentliche monatliche Beitrag zur Pflegevorsorge reduzieren lässt.

Demenzversicherung

Die Krankheit Demenz ist nicht heilbar und mündet unweigerlich in der Pflegebedürftigkeit, darum ist eine Demenzversicherung eine sinnvolle Vorsorge. Es besteht die Möglichkeit, die Demenzversicherung allein oder als Zusatz zu einer bereits bestehenden Pflegezusatzversicherung abzuschließen. 

Die Vorteile:

  • Demenzversicherung bis zu 600 Euro im Monat
  • Einfaches Anerkennungsverfahren bei Demenz (MDK)
  • Leistung erfolgt unabhängig davon, ob ein Pflegegrad erreicht ist

Fragen & Antworten

Wer kann eine Demenzversicherung abschließen?
Der Abschluss der Demenzversicherung ist ab Geburt bis zu einem Alter von 75 Jahren möglich.

In welcher Höhe kann ich eine Demenz-Leistung vereinbaren?
Bis zu einem Eintrittsalter von 75 Jahren sind bis zu 600 Euro monatlich abschließbar. Innerhalb dieser Spannen kann die Tagegeld-Leistung in 1-€-Schritten frei gewählt werden.

Gibt es Wartezeiten bei der Demenzversicherung?
Die Demenzversicherung hat eine Wartezeit von 3 Jahren.

Welche Nachweise werden im Leistungsfall benötigt?
Um eine Tagegeld-Leistung für Demenz zu beantragen, genügt ein Pflegegutachten des Medizinischen Diensts der Krankenversicherungen (MDK) oder die Stellungnahme eines Neurologen bzw. Psychiaters Ihres Vertrauens.

Mit dem Demenz Rechner vom Münchener Verein können Sie sofort Ihren Vertrag abschließen, denn beim Online-Abschluss verzichtet der Versicherer auf Ihre Unterschrift. Der Versicherungsschein wird Ihnen nach Abschluss per Post zugesandt.