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Pflegezusatzversicherung für die eigenen Eltern abschließen

Kalender Freitag, 28.06.2019 - 12:00
Autor von Administrator

Ein Platz im Pflegeheim ist teuer. Muss ein Elternteil im Heim gepflegt werden, greift zuerst die Pflegeversicherung und danach das Einkommen, die Rente und das Vermögen. Dann muss der Ehepartner für die Kosten aufkommen. Wenn das nicht reicht, müssen Kinder Elternunterhalt leisten. Dem Unterhaltspflichtigen steht ein Mindestselbstbehalt von 1.800 Euro zu. Die Pflegezusatzversicherung schützt Angehörige ersten Grades, damit sie ihr Einkommen auch oberhalb dieser Grenze behalten können.

 

Rürup Rente - Private Altersvorsorge

Kalender Montag, 10.06.2019 - 12:38
Autor von Administrator

Bei der Rürup Rente handelt es sich um eine private Altersabsicherung welche als Zusatzrente, wie auch als alleinige Rente genutzt werden kann. Geeignet ist sie sowohl für Selbstständige und Freiberufler, wie auch für Angestellte. Ebenso gibt es keine Altersbeschränkung. Somit kann die Rürup Rente auch noch kurz vor der Altersrente abgeschlossen werden.

Rürup Rente - Die Voraussetzungen

Selbstverständlich gibt es auch bei dieser privaten Rente einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Zum einen kann die Rürup Rente nur mit einer monatlichen Zahlungsweise abgeschlossen werden, somit gibt es keine Einmalzahlung, sondern gilt tatsächlich nur als Rente. Zum anderen wird frühstens mit Vollendung des 62. Lebensjahr ausgezahlt, wenn der Vertrag nach 2012 abgeschlossen wurde.

Kündigung einer Rürup Rente

Eine Rürup Rente kann nicht gekündigt, allerdings Beitragsfrei gestellt werden. Somit zahlt man nicht weiter ein, hat aber auch bis zum vorgesehenen Alterseintritt keine Möglichkeit an sein Erspartes zu kommen. Dies wird dann wie vereinbart monatlich ausgezahlt. 

Rürup Rente- Ein Vergleich lohnt sich

Selbstverständlich gibt es mittlerweile viele Anbieter von Rürup Renten. Aus diesem Grund ist es zu empfehlen, einen Rürup Renten Vergleich machen. Dies kann man ganz einfach online mit Hilfe eines Vergleichsrechner durchführen und erhält anschließend sofort einen guten Überblick aller Angebote und Leistungen. Eine Rürup Rente kann außerdem auch ganz bequem online abgeschlossen werden.

 

So bewerben Sie Ihr Produkt mit SEO

Kalender Freitag, 07.06.2019 - 21:38
Autor von Administrator

Mit der Suchmaschinenoptimierung (SEO) können Sie für Ihr Produkt werben, indem Sie über Internet-Marketing den Traffic auf Ihre Webseite erhöhen. Durch die Implementierung von SEO-Techniken auf Ihrer Produktwebsite ist eine bessere Sichtbarkeit in Suchmaschinenergebnissen möglich. Wenn Sie das Ranking der Suchergebnisse in Suchmaschinen verbessern, führt dies zu einer höheren Anzahl von Zugriffen auf die Website, wodurch Ihr Produkt für eine größere Anzahl potenzieller Kunden sichtbar wird. Die erforderlichen Schritten können Sie entweder selbst erledigen oder bezahlte Dienste in Anspruch nehmen.

Schritt 1:

Schreiben Sie eine Pressemitteilung zu Ihrem Produkt oder beauftragen Sie einen Publizisten, die Mitteilung für Sie zu verfassen. Sobald Sie den Artikel haben, können Sie ihn an Websites senden, die Pressemitteilungen online annehmen und verbreiten. Im Internet erwarten Sie sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Webseiten, die diesen Service anbieten.

Schritt 2:

Fügen Sie der Website Ihres Produkts einen Blog hinzu, den Sie regelmäßig über das Produkt aktualisieren können. Wenn Sie nicht wissen, wie Sie einen Blog selbst hinzufügen können, sollten Sie einen Webdesigner anheuern, der diesen für Sie erstellt.

Schritt 3:

Erstellen Sie Beiträge über das Produkt auf Webseiten mit kostenlosen Artikeln wie Associated Content und HubPages. Fügen Sie Links von jedem Artikel zu Ihrer Produktwebseite hinzu. Stellen Sie sicher, dass Sie für den Link ein geeignetes Keyword festlegen wie beispielsweise den Namen des Produkts oder ein verwandtes Schlüsselwort.

Schritt 4:

Verwenden Sie soziale Medien, um für das Produkt und seine Webseite zu werben. Zu den Social-Media-Seiten, die Sie verwenden können, gehören beispielsweise Twitter, Facebook, Google+, Instagram und Tumblr. Jeder dieser Dienste ist kostenlos verfügbar.

Schritt 5:

Kaufen Sie Anzeigen, um das Produkt in Suchmaschinenergebnissen und sozialen Medien zu bewerben. Beispielsweise können Sie für Anzeigen bei Google über Google AdWords und bei Facebook über Facebook Ads buchen. Die Preise variieren und basieren auf Preis pro Klick (PPC) oder dem Preis pro Impression (PPI). Wenn Sie ein festes Budget haben, können Sie den Betrag für Klicks oder Impressionen begrenzen.

 

INTER Roadshow - Gepflegt in die Zukunft

Kalender Donnerstag, 09.05.2019 - 18:37
Autor von Administrator

So wird das Thema Pflege lebendig

Pflegeabsicherung bleibt ein Dauerbrenner. Unumstritten ist das enorme Potential und die Wichtigkeit der Absicherung für Ihre Kunden. Gleichzeitig werden diese Möglichkeiten des Marktes seit Jahren nicht ausgeschöpft. Interessenten an Pflegeversicherungen sind häufig zu alt oder nicht versicherbar, die jungen und gesunden Kunden sehen noch nicht das Risiko.

Erfahren Sie auf unserer Roadshow, wie Sie Ihren Kunden durch relevante Beiträge und Beispiele aus der Praxis das Thema Pflege erlebbar machen. Lernen Sie die passenden Beratungsprozesse kennen. Erhalten Sie Zugang zu innovativen Tools, die Ihre Akquise und Beratung unterstützen werden.
 
Mit diesen 345 zertifizierten Weiterbildungsminuten werden Sie zum Experten für Pflegeversicherung.

 

In die eigene Hand nehmen — Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sterbegeldversicherung, Testament

Kalender Sonntag, 24.03.2019 - 16:02
Autor von Administrator

Menschen beschäftigen sich ungern mit dem Tod. Dennoch ist es sinnvoll die eigenen Angelegenheiten zu Lebzeiten zu regeln. Einem Großteil sind Streitfälle nach dem Ableben eines Menschen in der Familie oder in der Nachbarschaft bekannt, die zu großen Konflikten führten. Daraus entstehen oftmals enorme zusätzliche Bürden. Um dies zu umgehen ist es vernünftig, wenn Menschen ihre persönlichen Anliegen gegenwärtig und bei guter Gesundheit regeln. Zu diesem Zeitpunkt kann jedermann seinen freien Willen kundtun.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung wahren Menschen ihr Selbstbestimmungsrecht im Sterbefall. Der Betroffene entscheidet über medizinische Versorgungen oder lebensverlängernde Maßnahmen. In der Patientenverfügung können Menschen ebenso verfügen, ob sie einer Organentnahme oder Obduktion nach dem Tod zustimmen.

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht bietet Menschen die Möglichkeit, eine Person ihres Vertrauens zu benennen. Diese vertritt den Betroffenen im Fall, dass er Dinge des alltäglichen Lebens nicht mehr allein entscheiden kann in allen rechtlichen Angelegenheiten. Ein wichtiger Punkt ist auch die wichtige Frage der Betreuung, der in keiner Vorsorgevollmacht fehlen darf. Wer seine Betreuungsverfügung im Vollbesitz der geistigen Fähigkeiten trifft, geht sicher, dass er im Ernstfall einen Menschen seines Vertrauens zur Seite hat und nicht etwa einen vom Gericht bestellten Betreuer.

Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung sichert Angehörige vor finanziellen Belastungen ab. Eine frei gewählte Versicherungssumme deckt neben Bestattungskosten alle damit im Zusammenhang stehende Belastungen ganz oder teilweise ab. Die Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme an den im Vertrag benannten Hinterbliebenen. Zudem können Menschen bei Bedarf eine Erklärung zur Beisetzung beim Bestatter oder beim Bestattungsamt hinterlegen.

Testament

Noch immer entstehen beim Tod eines Angehörigen strittige Angelegenheiten, weil derjenige seinen letzten Willen nicht in gebührender Form kundgetan hat. Daher ist es in vielen Fällen sinnvoll ein Testament bei einem Notar zu hinterlegen. Wer sein Testament zu Hause aufbewahren möchte, muss dies handschriftlich mit Ort, Datum und Unterschrift dokumentieren.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und eine Sterbegeldversicherung muss jede Person für sich alleine erstellen. Menschen können dagegen ein Testament gemeinschaftlich verfügen.

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