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Pflegezusatzversicherung für die eigenen Eltern abschließen

Kalender Freitag, 28.06.2019 - 12:00
Autor von Administrator

Ein Platz im Pflegeheim ist teuer. Muss ein Elternteil im Heim gepflegt werden, greift zuerst die Pflegeversicherung und danach das Einkommen, die Rente und das Vermögen. Dann muss der Ehepartner für die Kosten aufkommen. Wenn das nicht reicht, müssen Kinder Elternunterhalt leisten. Dem Unterhaltspflichtigen steht ein Mindestselbstbehalt von 1.800 Euro zu. Die Pflegezusatzversicherung schützt Angehörige ersten Grades, damit sie ihr Einkommen auch oberhalb dieser Grenze behalten können.