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Private Krankenversicherungen erhöhen ihre Beiträge

Kalender Montag, 19.11.2018 - 18:01
Autor von Administrator

Zum 01.01.2019 werden viele private Krankenversicherungen erhöht. Hier erfahren Sie, was Sie tun können.

Fast alle Verträge der privaten Krankenversicherung werden zum Anfang des Jahres erhöht. Ob Sie auch davon betroffen sind, erfahren Sie in den nächsten Tagen. Denn jetzt ist die Zeit in der die Versicherer Briefe an ihre Kunden raus senden. Dann erfahren Sie, ob Ihr Beitrag zum 01.01.2019 sich erhöhen wird.

Wenn Sie von einer Erhöhung betroffen sind, lassen sie den ersten Ärger verfliegen und prüfen den Sachverhalt. Dabei kann Ihnen Ihr Versicherungsberater, ein Versicherungsmakler oder ein Anwalt helfen.

Lassen sie sich nicht entrüsten von allgemeinen Aussagen, wie "die Versicherungen wollen nur Ihr Geld", sondern behalten Sie einen klaren Kopf.

Die Kosten in unserer Gesellschaft steigen und Inflation ist ein gängiger Faktor in der Marktwirtschaft. Ein Krankenversicherer erhöht aufgrund von steigenden Gesundheitskosten und muss die Erhöhung prüfen lassen. Auch Ihnen gegenüber wird er diese Erhöhung begründen. Lesen sie sich das Schreiben genau durch und wenden Sie sich bei Fragen an die Versicherungsgesellschaft.

Weitere Möglichkeiten haben Sie, um auf eine Erhöhung zu reagieren.

Bitten Sie die Versicherung eine Vertragsoptimierung zu rechnen. Hier geht es um die Umstellung Ihrer Tarife in neuen Tarifen, die oftmals günstiger sein können. Durch Verzicht auf Leistungen, die Sie nicht mehr in Anspruch nehmen möchten, ist eine Ersparnis des monatlichen Beitrages möglich. Eine andere Möglichkeit ist die Umstellung in einem Tarif, der sich an den Leistungen und Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert.

Die Prüfung, um zu einer anderen Versicherung zu wechseln kann in manchen Fällen auch sinnvoll sein. Wichtig ist jedoch, dass Sie vorab einen Probeantrag einreichen, damit Sie prüfen können, ob der neue Versicherer Sie als Kunde akzeptiert. Hier wird dann Ihr Gesundheitszustand geprüft. Haben Sie eine Zusage von der Versicherungsgesellschaft, können Sie den Widerspruch bei Ihrem jetzigen Versicherer einreichen.

Es gilt, dass Sie sich über die Post nicht ärgern, einen klaren Kopf behalten und nach optimalen Lösungen suchen. Arbeiten sie hier mit Ihrem Berater zusammen und bleiben Sie im Dialog mit Ihrem Versicherer. Nehmen Sie die Unterstützung von Experten, wie Versicherungsmakler in Anspruch und lassen Sie sich beraten.

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