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In die eigene Hand nehmen — Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sterbegeldversicherung, Testament

Kalender Sonntag, 24.03.2019 - 16:02
Autor von Administrator

Menschen beschäftigen sich ungern mit dem Tod. Dennoch ist es sinnvoll die eigenen Angelegenheiten zu Lebzeiten zu regeln. Einem Großteil sind Streitfälle nach dem Ableben eines Menschen in der Familie oder in der Nachbarschaft bekannt, die zu großen Konflikten führten. Daraus entstehen oftmals enorme zusätzliche Bürden. Um dies zu umgehen ist es vernünftig, wenn Menschen ihre persönlichen Anliegen gegenwärtig und bei guter Gesundheit regeln. Zu diesem Zeitpunkt kann jedermann seinen freien Willen kundtun.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung wahren Menschen ihr Selbstbestimmungsrecht im Sterbefall. Der Betroffene entscheidet über medizinische Versorgungen oder lebensverlängernde Maßnahmen. In der Patientenverfügung können Menschen ebenso verfügen, ob sie einer Organentnahme oder Obduktion nach dem Tod zustimmen.

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht bietet Menschen die Möglichkeit, eine Person ihres Vertrauens zu benennen. Diese vertritt den Betroffenen im Fall, dass er Dinge des alltäglichen Lebens nicht mehr allein entscheiden kann in allen rechtlichen Angelegenheiten. Ein wichtiger Punkt ist auch die wichtige Frage der Betreuung, der in keiner Vorsorgevollmacht fehlen darf. Wer seine Betreuungsverfügung im Vollbesitz der geistigen Fähigkeiten trifft, geht sicher, dass er im Ernstfall einen Menschen seines Vertrauens zur Seite hat und nicht etwa einen vom Gericht bestellten Betreuer.

Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung sichert Angehörige vor finanziellen Belastungen ab. Eine frei gewählte Versicherungssumme deckt neben Bestattungskosten alle damit im Zusammenhang stehende Belastungen ganz oder teilweise ab. Die Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme an den im Vertrag benannten Hinterbliebenen. Zudem können Menschen bei Bedarf eine Erklärung zur Beisetzung beim Bestatter oder beim Bestattungsamt hinterlegen.

Testament

Noch immer entstehen beim Tod eines Angehörigen strittige Angelegenheiten, weil derjenige seinen letzten Willen nicht in gebührender Form kundgetan hat. Daher ist es in vielen Fällen sinnvoll ein Testament bei einem Notar zu hinterlegen. Wer sein Testament zu Hause aufbewahren möchte, muss dies handschriftlich mit Ort, Datum und Unterschrift dokumentieren.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und eine Sterbegeldversicherung muss jede Person für sich alleine erstellen. Menschen können dagegen ein Testament gemeinschaftlich verfügen.